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Bürgermeister

 

Liebe Leser und Gäste,

 

In Strehla gibt es ein großes Ärgernis, die Straßensperrungen im Sommer. Dazu gehören die großflächige Verkehrsregulierung durch Lichtsignalanlagen in der Innenstadt entlang der B 182 und der S 31 oder die Sperrung der Lindenstraße. Die intensiven Diskussionen im Gemeinderat und in der Stadtgesellschaft zeigen, dass es weiteren Informationsbedarf gibt. Hierzu gehe ich am Ende des Vorwortes ein. Schon jetzt verweise ich darauf, dass wir uns bei der Entscheidung im Sinne der Sicherheit der Kinder entschieden haben. Dies bringt zweifellos andere Themen, wie die Erreichbarkeit des Lindenhofes oder der NORMA-Filiale mit sich.

Angenehmer wird hoffentlich das Drachenfest, welches am Monatsende wieder stattfinden wird. Helfer sind hier gerne gesehen. Bitte wenden Sie sich an den Stadtmarketingverein.

Ende September 2024 feiert unsere Partnergemeinde den 50. Jahrestag der Verleihung des Stadtrechtes. Leider meldeten sich bislang nur wenige Teilnehmer für dieses Ereignis. Dennoch wird eine kleine Delegation in Pohlheim anwesend sein.

 

Abschließend gehe ich nun ausführlicher auf die oben benannten Baumaßnahmen sowie die damit einhergehenden Sperrungen ein und wende mich als Erstes der Sperrung der Lindestraße zu.

 

Weshalb wurde die Lindenstraße überhaupt gesperrt?

Im Zuge der Erneuerung des Schulvorplatzes zeichnete sich Baustellenverkehr im Bereich des Haupteinganges zum Schulhof ab. Regelmäßig rangierende Lastkraftwagen und Baumaschinen in diesem Areal und im Kreuzungsbereich zur Schulstraße waren ausschlaggebend für die Sperrung der Lindenstraße. Die Entscheidung fiel zum Wohl der Grundschüler in Abstimmung mit der Schulleitung, der Baufirma, der beauftragten Firma für die Erstellung der Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen, dem Planungsbüro sowie der örtliche Straßenbaubehörde. Der Schülerzugang erfolgt über das Flurstück der Tischlerei Koch.

 

Weshalb wird derzeit nicht weiter gebaut.

Die Vergabe der Bauleistungen für die Erneuerung der Mauer sowie der Metallzäune und -tore wurde im Rahmen der Sondersitzung des Stadtrates der Stadt Strehla am 1. August 2024 beschlossen. Anschließend musste allerdings noch die Widerspruchsfrist abgewartet werden. Erst danach konnten die Vergaben beauftragt und die Bauverträge unterzeichnet werden. Folglich gab es die Baupause.

 

Weshalb bleibt die Lindenstraße weiter gesperrt?

Für die Sanierung der Schulhofmauer wird gemäß Planung und Angebot der bauausführenden Firma eine halbseitige Straßensperrung benötigt. Der Fußweg entlang der Schule aus Richtung Norma ist somit nicht nutzbar. Auch der Fußgängerüberweg vor der Grundschule ist dann weiter außer Funktion. Gerade zum Schuljahresanfang wäre es unverantwortlich, die Schüler entlang des gesperrten Fußweges zu leiten. Im ungünstigsten Falle würden die Schulanfänger genötigt zwei Mal die Lindenstraße zu queren und auf den Baustellenverkehr, die Elterntaxis, die Radfahrer und den sonstigen Durchgangsverkehr im Kreuzungsbereich zur Schulstraße zu achten. Hier sind Überforderungssituation, gerade bei unseren allerjüngsten Schülern, nicht auszuschließen. Deshalb haben wir wir uns nach eingehender fachlicher Würdigung in Abstimmung mit der Schulleitung, der Bauüberwachung und der beauftragten Firma LVT (Verkehrsleittechnik) für die Beibehaltung der Sperrung entschieden.

Wir entschieden uns auch aktiv dagegen, die Sperrung zwischendurch aufzuheben. Insbesondere die Grundschule wies darauf hin, dass das mehrmalige Einlernen einer anderen Verkehrssituation sehr ungünstig für die Schüler und deren Sicherheit sei.

 

Wann wird die Sperrung wieder aufgehoben?

Geplantes Bauende ist der 31. Oktober 2024.

 

Was ist im Brand-, Katastrophen- oder medizinischen Notfall?

Die Sperrungen sind bei den zuständigen Stellen angezeigt. Selbst im Fall einer Sperrung der B 182 ist die Erreichbarkeit der Unter- bzw. Oberstadt gewährleistet. Das zeigte auch die jüngste Ölverunreinigung im August 2024 am Markt. Die Rettungskräfte werden dann zum Beispiel über die Badergasse, die Fischergasse oder den Feldweg hinter der Grundschule geleitet.

 

Wer trägt die Kosten für die Sperrung und weitere verkehrssichernde Maßnahmen auf der Lindenstraße?

Es handelt sich um eine städtische Baumaßnahme und eine kommunale Straße. Die Stadt Strehla trägt daher diese Kosten.

 

Abschließend gehe ich auf die Sperrung der B 182 ein.

 

Wieso sperrte man die Innenstadt Anfang Juli 2024?

Hintergrund war die Herstellung der letzten Hausanschlüsse durch die GIBY im Bereich der Verkehrsinsel an der Oschatzer Straße. Um die teils auch überregionalen Auswirkungen abzufedern, wurden die Arbeiten auf die ersten zwei Juliwochen in den Sommerferien gelegt.

 

Weshalb gab es so umfangreichen Ampelregelungen im Juli 2024?

Verkehrstechnisch ist der Bereich ein sehr neuralgischer Punkt im Altkreis Riesa. Lastkraftwagen, Busse, Autos und Radfahrer mussten, entgegen der bestehenden Fahrtrichtungsregelung, in beidseitiger Fahrtrichtung durch die Engstelle an der alten Tankstelle geführt werden. Die B182 ist aber die einzige überregionale Trasse auf unserer Elbseite von Nordwest nach Südost. Davon betroffen ist auch der abbiegende Verkehr in Richtung Oschatz und weiter zu den Autobahnen A 14, A 4 sowie zur B 169. Die fehlende Verkehrsleitung, insbesondere des Bus- und des Durchgangsschwerlastverkehres, hätte wieder zu inakzeptablen Zuständen geführt. Rangierende 40-Tonner, welche entgegen der bestehenden Einbahnstraßenreglung den Zooeingang oder den verkehrsberuhigten Bereich in der Kirchstraße blockieren, sollten dieses Mal vermieden werden.

 

Weshalb wurde die Sperrung für zwei Wochen angekündigt, obwohl man nur wenige Tage gebaut hat?

Die Beantragung und Umsetzung einer großflächigen Sperrung und Verkehrsleitung auf der Bundesstraße und der Staatsstraße in Strehla ist sehr aufwendig, kostenintensiv und zeitraubend. Dies gilt auch für Verlängerungen der Genehmigung. Insbesondere in der Urlaubszeit kann man auch nicht davon ausgehen, dass alle zuständigen Personen kurzfristig reagieren. Die GIBY entschied daher, einen länger als für die eigentliche Baumaßnahme benötigten Zeitraum zu beantragen. Glücklicherweise gab es auch keine Überraschungen beim Bau, so dass man den regulierten Verkehrsbereich vorfristig wieder freigegeben konnte.

 

Wieso gab es keine langfristige Anwohnerinformationen durch die Stadtverwaltung?

Lassen Sie mich hierzu vorab ein Beispiel schildern. Stellen Sie sich vor, auf dem Grundstück ihres Nachbarn befindet sich in Sichtachse ein reparaturbedürftiger, unschöner Gartenweg. Als Nachbar dürfen Sie natürlich nicht ohne Zustimmung diesen Weg einfach nach ihrem Geschmack umgestalten. Es handelt sich ja um einen privaten Weg. Sie können allenfalls bitten, dass der Nachbar tätig wird.

Stellen Sie sich nun vor, dass Ihr Nachbar dann plötzlich doch den Weg erneuert und großes Baugerät auffährt. Leider passiert das genau an dem Sonnabend, an dem Sie einen runden Geburtstag feiern. Ihre Gäste fordern Sie auf, dass Sie diese Maßnahme einstellen oder verschieben lassen und fragen sich, weshalb Sie als Gastgeber dies nicht anders geplant haben. Natürlich können Sie auf Ihren Nachbarn einwirken. Aber leider haben Sie erst kurzfristig über die Wegerneuerung erfahren. Außerdem handelt es sich weder um Ihr Grundstück noch um Ihre Baumaßnahme. Ihre Informations- und Einflussmöglichkeiten sind sehr begrenzt.

Ähnlich verhält es sich bei der Baumaßnahme der GIBY im Juli 2024. Bundes- und Staatsstraßen befinden sich nicht in Trägerschaft der Stadt. Diese Flurstücke gehören vielmehr dem Bund oder dem Freistaat Sachsen. Für die Unterhaltung dieser Straßen und die Anordnung verkehrsbehördlicher Maßnahmen werden im Auftrag der Eigentümer (Bund oder Land) die Straßenbauverwaltungen des Landes und der Landkreise tätig. Außerdem ist die Herstellung der Hausanschlüsse für das Internet eine eigenständige Maßnahme der GIBY, welche diese in eigener Regie und Verantwortung ausführt. Hierfür muss die GIBY sich allerdings mit den Vertretern der Eigentümer der B 182 und der S 31, also der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, abstimmen. Anders als mit dem Nachbarn im obern aufgeführten Beispiel, wird aber auch die Stadt regelmäßig um Stellungnahme gebeten. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Vorstellungen unsererseits dann tatsächlich so umgesetzt werden, wie sich dass die Verwaltung vorstellt. Und oft erhält die Stadtverwaltung erst sehr kurzfristig Kenntnis über eine geplante Baumaßnahme. Das ist sehr ärgerlich, da dann nicht nur die Zeit für eine adäquate Anwohnerinformation fehlt sondern auch, um eine inhaltlich abgewogene, sinnvolle Empfehlungen weiterzugeben. 

Glücklicherweise konnten wir aufgrund der Baumaßnahmen auf der B 182 in den letzten Jahren auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen, um auf wichtige und wesentliche Aspekte der Verkehrsführung in unserem Sinne und das der Einwohner hinzuwirken. Allerdings fehlte uns tatsächlich die Zeit, um auch die Einwohner und Gäste vollumfänglich zu informieren, da wir erst in den letzten Junitagen über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt wurden. Da wundert man sich dann auch mal als Bürgermeister am Abend der Rückkehr aus dem Urlaub über die vielen Ampeln im Innenstadtbereich.

 

Wer bezahlt die Maßnahmen?

Verantwortlich ist die GIBY. Sie trägt die Kosten und Gebühren für die Maßnahme.

 

Bis zum nächsten Mal

 

Ihr

 

Jörg Jeromin

Bürgermeister

 

Positionspapier der Stadt Strehla - Die Spaltung zwischen Stadt und Land durch Stärkung des ländlichen Raumes überwinden

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu Recht rückte mit der Kabinettsumbildung der ländliche Raum in den Fokus eines ganzen Bündels von Maßnahmen. Sorge bereitet uns das weitere Auseinanderdriften zwischen Stadt und Land, welches sich zunehmend auch in den Köpfen verankert und als gegeben hingenommen wird. Diese Tendenz gefährdet die nachhaltige Entwicklung des gesamten Freistaates und den Zusammenhalt der Menschen. Der ländliche Raum droht, „unter die Räder zu kommen“.

 

Die Vertreter der Stadt Strehla formulierten daher das Positionspapier „Regionalplanung, zentralörtliche Funktion und kommunaler Finanzausgleich“. Wir nutzen den frischen Schwung der Debatte, um zu einer sachlichen Diskussion und zur Verbesserung der Problemlage beizutragen. Das Positionspapier wurde in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Strehla am 19. Februar 2019 einstimmig beschlossen.

 

Gern sind wir bereit, unsere Anregungen und Beobachtungen mit Vertretern und Verantwortlichen aus der Bürgerschaft, aus der Verwaltung, aus der Wirtschaft, aus den Spitzenverbänden oder aus der Politik zu erörtern.

 

Das Positionspapier plus Anlagen finden sie unten als Downloadlink.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Strehla

 

Jörg Jeromin
Bürgermeister

 

Positionspapier der Stadt Strehla