Antragstellung Vereinsförderung 2025
Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß Richtlinie zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Strehla die Anträge der Vereine auf Förderung für das Jahr 2025 bis zum 31.10.2024 bei der Stadtverwaltung Strehla, Hauptamt, einzureichen sind. Die Anträge sind zu begrün- den und müssen folgende Angaben enthalten:
- Höhe der beantragten Förderung
- Aussagekräftige Projektbeschreibung bzw. Beschreibung der Maßnahme
- Finanzierungsplan einschließlich Gesamtkosten/Eigenmittel
- Unterschrift des Antragstellers
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Strehla unter
www.strehla.de in der Rubrik Formulare.
- Stadtverwaltung Strehla –
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