Einhaltung der Säuberungspflichten nach der Reinigungs- und Streupflichtsatzung der Stadt Strehla
Alle Hauseigentümer werden gebeten darauf zu achten, dass die Geh, Rad- und Überwege sowie Straßenrinnen und Straßeneinläufe vor den jeweiligen Grundstücken zu reinigen sind. Dies betrifft insbesondere die Beseitigung von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub und Unkraut. Dies kann anderen Verkehrsteilnehmern die Teilnahme am Straßenverkehr erheblich erschweren.
Vielen Dank
Stadt Strehla
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