Friedensrichter


Eine außergerichtliche Verständigung zwischen sich streitenden Parteien bietet viele Vorteile. Bei einer Einigung im Schlichtungsverfahren wird der Streit schneller und kostengünstiger beendet als durch ein gerichtliches Verfahren. Oft sind die Parteien durch familiäre, geschäftliche oder nachbarschaftliche Beziehungen dauerhaft miteinander verbunden und müssen auch nach Beendigung des Verfahrens noch miteinander auskommen. Dann ist es wichtig, Tatsachen zu berücksichtigen, die für den Konflikt der Parteien zwar von wesentlicher oder sogar ausschlaggebender Bedeutung, rechtlich jedoch irrelevant sind. Das ist besonders in einem Schlichtungsverfahren möglich. Bei vielen Streitpunkten können auch vermittelnde Lösungen gefunden werden, bei denen ein Gericht nur voll zu Lasten der einen und zu Gunsten der anderen Partei entscheiden könnte. Das Schiedsverfahren wird in Sachsen von ehrenamtlich tätigen Friedensrichtern und Friedensrichterinnen in bestimmten Angelegenheiten durchgeführt. Die Friedensrichter und Friedensrichterinnen werden vom Gemeinderat für fünf Jahre gewählt und vom Vorstand des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.

 

Friedensrichter für die Stadt Strehla ist

 

Herr Heinz Schmitt

 

Sie erreichen den Friedensrichter jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Strehla.