Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Leinenpflicht

Werte Bürgerinnen, werte Bürger,

 

da auf dem Elberadweg Hundebesitzer ihre Hunde wiederholt nicht angeleint führen und es bereits zu Vorfällen mit Verbiss gekommen ist, weißen wir Sie darauf hin, die Leinenpflicht zu beachten.

 

In der Polizeiverordnung der Stadt Strehla § 4 Tierhaltung ist im Absatz 3 geregelt, wie Hunde zu führen sind. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit entsprechend § 24 Abs. 1.4. der Polizeiverordnung dar und kann entsprechend § 24 Abs. 3 mit einem Bußgeld geahndet.

 

Im gemeinsamen Interesse der Fußgänger, Radfahrer und anderer Hundebesitzer ist die Leinenpflicht zu beachten, damit eine Gefährdung anderer vermieden wird.

 

 

Ihre

Stadtverwaltung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Strehla
Fr, 05. Mai 2023

Weitere Meldungen

Einladung zur Regionalkonferenz am 2. Dezember 2024, 17:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Torgau

Einmal im Jahr veranstaltet das Sächsische Zweistromland-Ostelbien eine Regionalkonferenz und ...

Sperrung Goldgasse

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, im Zeitraum vom 18. November 2024 bis 27. ...